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KV-Abschluss Bekleidungsindustrie und Industrielle Wäschereien

KV-Löhne und Lehrlingsentschädigungen +10,5 Prozent, Ist-Löhne +10,0 Prozent

Bei der Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie und den Industriellen Wäschereien konnte nach intensiven Verhandlungen am 28. Juni ein Abschluss erzielt werden.

Das Ergebnis im Überblick:

  • 10,5 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
  • 10,0 Prozent Erhöhung der IST-Löhne
  • 10,5 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen
  • 9,98 Prozent Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien
  • Urlaubszuschuss auf der erhöhten Basis

Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.754,22 (Bekleidungsindustrie) bzw. € 1.773,25 (Industrielle Wäschereien)

Für Wäschereien: 

  • Arbeitsgruppe zur Reform der Lohngruppen
  • Verlängerung der KV-Regelung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit bis 30.6.2023

Geltungsbeginn: 1.7.2023
Laufzeit: 12 Monate